Die Innen- und Außenpools in unseren Ferienparks sind geöffnet! Das bedeutet, dass unsere Gäste mehr als willkommen sind, hier zu schwimmen. Wir verwenden ein angepasstes Reglement und angepasste Öffnungszeiten in Übereinstimmung mit den RIVM-Richtlinien. Zum Beispiel ist eine begrenzte Anzahl von Personen im und um den Pool erlaubt, und Sie müssen im Voraus eine Reservierung vornehmen. Diese Vorschriften können je nach Park variieren, bitte erkundigen Sie sich an der Rezeption nach den spezifischen Vorschriften für jeden Park. Darüber hinaus ist es selbstverständlich, dass Sie einen Abstand von 1,5 Metern einhalten müssen.
Ein Überblick über die wichtigsten Schwerpunkte:
Die für den Swimmingpool geltenden Richtlinien unterscheiden sich in den einzelnen Ferienanlagen. Diese sind selbstverständlich im jeweiligen Park klar ersichtlich. Haben Sie Fragen zum Swimmingpool einer bestimmten Ferienanlage? In diesem Fall wenden Sie sich bitte (bevorzugt telefonisch) an die Rezeption des betreffenden Ferienparks.
Möchten Sie eine Auszeit haben und das schöne Wetter voll und ganz genießen? Dann buchen Sie jetzt eine unserer Ferienanlagen mit Schwimmbad.